AGB

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen den Tourteilnehmern/Kunden und dem Unternehmen PriMa–Touren. Sie bilden die Grundlage für alle, vom Unternehmen auf der eigenen Internetseite oder in Werbematerial angebotenen Dienstleistungen und Reiseveranstaltungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese AGB an.

1. Anmeldung und Bestätigung

Grundlage für die Reiseanmeldung sind die Reiseausschreibung und etwaige ergänzende Informationen (in schriftlicher oder mündlicher Form) des Unternehmens. Die Buchung erfolgt durch Rückgabe des zuvor von PriMa–Touren ausgehändigten und vom Kunden vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars. Mit dem Eingang der Anmeldung beim Unternehmen wird die Tour-Anmeldung verbindlich. Die Vereinbarungen gelten für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen. Diese Rückgabe kann per Post, persönlich oder per Fax erfolgen. Erfolgt nach dem Angebot eine Anmeldung, so ist der Reisevertrag geschlossen. Anschließend erhält der Kunde eine schriftliche Reisebestätigung, diese bedarf keiner bestimmten Form und kann auch in Form der Rechnung Geltung finden..  Die übermittelte Rechnung ist nach den in Punkt 2. aufgeführten Vorgaben zu begleichen. Die Tourteilnahme richtet sich nach der Reihenfolge des schriftlichen Anmelde-Eingangs. Sollte eine Tour bei Anmeldung ausgebucht sein oder nach der Anmeldung aus zwingenden Gründen abgesagt werden, erhält der Kunde umgehend eine Nachricht hierüber. Er hat keinen Anspruch auf Durchführung der angebotenen Leistung oder auf Ersatz.

Der Reisevertrag muss spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt zustande gekommen sein, es sei denn, das Unternehmen gibt bei kurzfristigeren Anmeldungen ausdrücklich sein Einverständnis oder gibt selbst sehr kurzfristig angesetzte Touren und Veranstaltungen bekannt.

2. Bezahlung

Mit Abgabe der Anmeldung ist eine Anzahlung nur zu leisten, wenn das Unternehmen bei einzelnen Touren speziell darauf hinweist. Der komplette Reisepreis ist mit der Anmeldung fällig geworden und spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt (Eingang beim Empfänger) oder gemäß den Angaben in der Rechnung ohne weitere Aufforderung zu begleichen. Der Reisepreis ist ausschließlich per Überweisung zu zahlen. Bei speziellen oder sehr zeitnahen Angeboten des Unternehmens, bei denen die vereinbarten Zahlungsfristen nicht eingehalten werden können, sind die Zahlungen nach der Reisebestätigung sofort zu leisten. Sollten Zahlungen zum vereinbarten Zahlungsziel nicht auf dem Konto des Empfängers eingegangen sein, behält sich das Unternehmen vor, vom Reisevertrag zurückzutreten. Ein Reisesicherungsschein wird ausgehändigt.

3. Einverständnis

Der Kunde bzw. Tourteilnehmer erklärt sich mit folgenden Punkten einverstanden:

a) Die Teilnahme an allen Veranstaltungen und Touren erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

b) Den Anweisungen der Tour-Guides, eines Wanderführers bzw. der Reiseleitung ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

c) Ist vor Tourantritt von der Reiseleitung bestimmtes, mitzuführendes Equipment oder wichtige Ausrüstung angegeben, dieses beim Reiseaufenthalt jedoch nicht vorhanden, ist die Reiseleitung berechtigt, die entsprechenden Personen von einer Veranstaltung oder einer Unternehmung auszuschließen, für die diese Ausrüstung notwendig oder vorgeschrieben ist.

d) Bei den Motorradtouren ist jeder Teilnehmer angehalten, mit einem überprüften, intakten, vollgetankten und der Straßenverkehrsordnung angepassten Motorrad teilzunehmen.

e) Es ist mit Schutzkleidung zu fahren.

f) Sollte der Tour-Guide versehentlich ein Verkehrsschild übersehen, werden die Teilnehmer gebeten, sich ordnungsgemäß zu verhalten und wenn möglich, den führenden Fahrer auf den Fehler aufmerksam zu machen. Bei geahndeter Ordnungswidrigkeit ist der Gruppenvorausfahrende nicht haftbar zu machen.

g) Kosten für den Rück- oder Abtransport einer Person oder eines Kfz (z.B. bei einer Panne oder einem Unfall) gehen zu eigenen Lasten (des Teilnehmers).

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen eines Angebotes (Hotelwechsel, Programmablauf, etc.) die nach dem Angebot bzw. Vertragsabschluss notwendig werden, sind dem Unternehmen uneingeschränkt gestattet, soweit dies nicht den kompletten Charakter der Leistung verändert.

Werden Kosten seitens Dritter (Hotel, Museen, Transportunternehmen etc.) erhöht und dementsprechend an PriMa – Touren weiterberechnet, ist das Unternehmen berechtigt, den Reisepreis auch nachVertragsabschluss anzupassen und ggf. zu erhöhen. Die Teilnehmer werden unverzüglich über die Erhöhung informiert.

5. Rücktritt des Kunden / Stornierung,  Ersatzteilnehmer

Grundsätzlich gilt: Erfolgt nach dem Angebot eine Anmeldung, ist der Vertrag zustande gekommen, die Anmeldung verbindlich und der komplette Reisepreis zu bezahlen.
Sollte der Tourteilnehmer nach der Anmeldung dennoch vom Vertrag zurücktreten, kann der Preis nur in dem Fall erstattet bzw. erlassen werden, wenn für Unterkunft, Programm und sonstige Leistungen vom Kunden (oder von PriMa-Touren) passende Ersatzteilnehmer gefunden werden. Mit diesem Ersatz muss die Reiseleitung jedoch einverstanden sein. Das ist Voraussetzung für die Reisepreiserstattung bzw. Verzicht des Unternehmens auf die Restzahlung. Ist ein Ersatzteilnehmer benannt und angemeldet, kann dieser widerum nicht mehr kostenfrei durch eine weitere Ersatzleistung von der Reise zurücktreten.
Weiterhin besteht für den Stornierenden die Möglichkeit der Umbuchung. Dies kann nur erfolgen, wenn der Reiseveranstalter zustimmt. Die Umbuchung ist (unter Umständen) mit einer Gebühr verbunden.
Auch wenn ein Ersatzteilnehmer / mehrere Ersatzteilnehmer angemeldet werden, kann die Anzahlung des ersten Angemeldeten und Zurücktretenden nicht erstattet werden.
Der Rücktritt von der Reise ist in jedem Fall schriftlich zu erklären (per Post, ggf. per Fax oder per e-mail).

Ausnahme von der Zahlungsverpflichtung ist z.B. eine schwere Erkrankung oder Verletzung der eigenen Person, des Lebens- oder Ehepartners, der Kinder, sofern diese unter 18 Jahren sind, oder der Eltern. Es ist ein Beleg (z.B. Arztbescheinigung) beizubringen. Tritt die Erkrankung oder Verletzung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ein, ist nicht zwingend eine Ersatzbuchung zu stellen, jedoch muss das Reiseunternehmen unverzüglich von dem Vorfall und der Nichtteilnahme in Kenntnis gesetzt werden; es ist ein Beleg (z.B. Arztbescheinigung) beizubringen. Sollte dies nicht sofort geschehen und die Mitteilung verzögert werden, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Preises bestehen.

Liegen diese Gründe für eine kostenfreie Stornierung nicht vor, und der Reiseveranstalter stimmt (nur unter wichtigen Gesichtspunkten) einer Reisepreisminderung zu, gestalten sich die Stornierungsgebühren wie folgt:
Schriftlicher Rücktritt bis 42 Tage vor Reiseantritt sind  50% des gesamten Reisepreises zu zahlen.
Schriftlicher Rücktritt danach sind 80% des gesamten Reisepreises zu zahlen.

Bei besonderen oder außergewöhnlichen Gegebenheiten (zeitnahe Änderungen, beispielsweise wegen einer Pandemie oder Ähnlichem), können gesonderte oder von den AGB abweichende Absprachen / Einigungen getroffen werden.

6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Nimmt der Tourteilnehmer einzelne Leistungen der gebuchten Reise nicht in Anspruch (wegen Desinteresse, frühzeitiger Abreise oder sonstigen Gründen), so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Gegenteilig ist es ebenso. Möchte ein Kunde nur ein spezielles Angebot aus einer Tour erwerben, wie z.B. Veranstaltungskarten, oder möchte er nur an einem Teil der Reise teilnehmen, ist dies nicht möglich. Es kann nur das Gesamtpaket gebucht werden.

7. Mindestteilnehmerzahl oder Stornierung durch das Reiseunternehmen

Ist für eine Reise oder eine Veranstaltung
a) eine Mindestteilnehmerzahl vorgeschrieben und wurde diese nicht erreicht oder
b) wurde eine Veranstaltung angekündigt, für die keine Karten zu bekommen sind, ist das Unternehmen berechtigt, einzelne Leistungen oder ganze Touren abzusagen. Es wird bemüht sein, für eine einzelne Leistung Ersatz zu liefern. Muss jedoch eine gesamte Tour abgesagt werden, werden die Teilnehmer hierüber sofort informiert und der Reisepreis wird (sofern schon beglichen) erstattet. Anspruch auf Durchführung der angebotenen Leistung oder entsprechenden Ersatz besteht nicht.

8. Ausschluss oder Kündigung des Vertrages

Wenn ein Kunde den Ablauf einer Tour nachhaltig negativ beeinflusst, die anderen Teilnehmer stört oder belästigt, die Gruppe bei Dritten in Verruf bringt oder in anderer Weise dem Unternehmen schadet, so ist die Reiseleitung berechtigt, den Vertrag (auch vor Reiseantritt) sofort ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder den besagten Teilnehmer von der Reise auszuschließen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung des gesamten oder anteiligen Reisepreises oder -sofern anfallend- Übernahme der Kosten für die Heimreise. Das Gleiche gilt auch für andere selbstverschuldete Gegebenheiten.

9. Haftung und Haftungsausschluss

PriMa–Touren haftet nicht für Ablauf-, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von Dritten lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Kulturelle Besuche und Veranstaltungen, Beförderungsleistungen). Ebenso haftet das Reiseunternehmen nicht für Gepäck- oder sonstigen Verlust. Sollten Gegenstände abhanden gekommen sein, ist dies unverzüglich der Reiseleitung zu melden, um ggf. nachvollziehen zu können, wo und evtl. durch wen dies geschehen ist. Das Unternehmen haftet jedoch -nur und ausschließlich- für nachweislich selbstverschuldeten Personen- oder Sachschaden, der ohne schuldhaftes Verhalten der Reiseleitung nicht vorgekommen wäre. Dies gilt für alle Reisen und das gesamte Angebot von PriMa-Touren.

a) Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen Arbeitet das Reiseunternehmen für eine einzelne Reise, Leistung oder für mehrere Touren mit einem weiteren Unternehmen zusammen und wurde hierüber kein separater Vertrag geschlossen, gelten die AGB und Konditionen von PriMa–Touren. Das Reiseunternehmen haftet nicht für Schäden oder Beeinträchtigungen, die durch nicht vorhandene oder schlechte Informationen des zweiten Unternehmens entstanden sind oder deren Folgen. Ebenso haftet das Reiseunternehmen nicht für Leistungen, die von dem anderen Unternehmen zu organisieren waren, jedoch nicht erbracht wurden. Diese AGB gelten für Reise-, Tourangebote, Dienstleistungen und sonstige Angebote von PriMa–Touren gleichermaßen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können jederzeit erneuert, ergänzt oder verändert werden.

10. Reisewarnungen und Sonstige Gefahren

Liegt eine Reisewarnung für Gegenden vor, die PriMa-Touren im Angebot hat oder für die eine Wunsch-Tour ausgearbeitet wurde, ist der Reiseveranstalter grundsätzlich leistungsfrei. Auch bei sonstigen Gefahren oder Empfehlungen, bestimmte Länder oder Gebiete zu meiden, behält PriMa-Touren sich vor, entsprechende Ziele nicht zu bereisen und das Angebot haftungsfrei zurückzuziehen.

Stand: Sept. 2020